Was machen wir?

§30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

  • Der Erziehungsbeistand und der/die Betreuungshelfer*in sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Nahfelds unterstützen und unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Das Angebot dieser ambulanten Hilfe zur Erziehung richtet sich an Jungen* im Alter von 6 bis 21 Jahren und ihre Sorgeberechtigten.

§31 Sozialpädagogische Familienhilfe

  • Die Hilfe ist ein Angebot für Familien.
  • Unser Ansatz ist mehrdimensional, d. h. die Hilfe orientiert sich am gesamten Familiensystem, an dessen Problemen und Belastungen sowie an dessen sozialen Netzwerken mit den gesamten Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Ressourcen.

§35 Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe

  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bietet dem Kind oder Jugendlichen, eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jungen* Rechnung tragen.

§18 Begleiteter Umgang

  • Ambulante Hilfen bietet mit diesem Konzept eine Form des Begleiteten Umgangs an, welche insbesondere die sexualisierte Gewalterfahrung des Kindes berücksichtigt. Diese Gewalterfahrungen können sowohl innerfamiliär, als auch außerfamiliär sein.